Lizenz für app2get, der digitalen Speisekarte für einen Nutzungszeitraum von 12 Monaten. Mit Hilfe der digitalen Speisekarte können die Gäste direkt auf Ihrem Smartphone die Speisekarte des Restaurants, Imbiss, Cafés etc. aufrufen. Dazu wird nur ein Restaurant-Code oder bei der optionalen Bestelloption ein Tisch-Code am Tisch angebracht.
Der Gast benötigt keinerlei Installation, keinen Download, keine App, die er vorab herunterladen müsste. Einfach die Adresse aufrufen und den Code eingeben, schon ist der Gast auf der digitalen Speisekarte drauf. Für den Tisch gibt es Aufkleber oder Hinweis-Schilder, die auch optional bei app2get erhältlich sind. Selbstverständlich im Design des Gastronoms.
Funktionsbeschreibung:
- 12 Monate Nutzungsdauer für die digitale Speisekarte app2get
- Anlegen von Kategorien, wie Vorspeise, Hauptspeise, Nachspeise, Getränke etc.
- Anlegen von Speisen innerhalb der Kategorien
- Hochladen von Bildern zu den Speisen und Getränken
- Hinweis-Texte zum Produkt auch in verschiedenen Schreibweisen, (Pflanzerl, Bulette, Frikadelle)
- Freie Preiseingabe zu den Artikeln
- Allergen-Marker zum Hinterlegen, welche Allergene in den Artikeln enthalten sind
- Allergen-Filter für den Gast um Artikel mit Allergenen auszublenden
- Anlegen von Tisch-Codes mit freier Benennung der Tische und PDF-Download der Codes, sowie
zusätzlichem QR-Code
- Freischalten von Bestell-Möglichkeit für den Gast bei Bedarf (wenn Tisch-Codes angebracht sind)
- Freischalten des Kellner-Rufes für den Gast bei Bedarf (wenn Tisch-Codes angebracht sind)
- Freischalten der Zahlen-Funktion für den Gast bei Bedarf (wenn Tisch-Codes angebracht sind)
- Optional Schnittstellen zu Gastro-Kassensystemen (wie EuCaSoft, iPOS, Simply-POS,
PIOS, Schultes, WMF E-Protokoll uvm.)
- Kostenlose Updates währende der Grundlaufzeit von 12 Monaten für weitere Funktionen von app2get
Lieferumfang:
Lizenz-Code zur Freischaltung eines Standortes für app2get mit 12 Monate Nutzungsdauer.
Nach Ablauf der 12 Monate erfolgt eine automatische Verlängerung um weitere 12 Monate gegen erneute Berechnung, wenn nicht mindestens 30 Tage vor Ablauf gekündigt wurde.